Der Wissenschaftliche Ausschuss wird vom Verwaltungsrat ernannt und besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Artikel 10 des Statuts bestimmt das Ernennungsverfahren und die Funktionsmodi.
Im Einzelnen obliegen, gemäß Artikel 11 der Satzung, dem Wissenschaftlichen Ausschuss folgende Tätigkeiten:
(a) Stellungnahmen an den Verwaltungsrat zum Geschäftsplan des Instituts;
(b) Vorschläge zur Jahres- und Mehrjahresprogrammierung und zur Vertiefung spezifischer wissenschaftlicher Fragen, auch durch die Einrichtung geeigneter Arbeitsgruppen;
(c) Stellungnahmen zu allen wissenschaftlichen, von dem Vorsitzenden unterbreiteten Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Instituts.