Der Verwaltungsrat ernennt den Vorsitzenden, den Direktor und den Wissenschaftlichen Ausschuss, er beschließt die Tätigkeiten und die Verordnungen, er genehmigt den Tätigkeitsplan, die Bilanz und das Budget.
Details zur Ernennung, der Kompetenzbereiche und der Funktionsmodi finden sich in Artikel 7, 8 und 9 des Statuts.